Leistungen


Im Vordergrund der anwaltlichen Tätigkeit steht nicht allein die gerichtliche Interessenswahrnehmung, sondern ebenso eine interdisziplinär, gestaltende und vermittelnde Beratung.

 

Unser Leistungsspektrum umfasst daher sowohl die außergerichtliche Beratung als auch die Prozessvertretung, die wir für unsere Mandanten nicht nur vor den Hamburger Gerichten, sondern vor allen Amt-, Land- und Oberlandesgerichten Deutschlands vornehmen.

 

Sei es, dass Sie einen Kündigungsschutzprozess führen müssen oder einen Verkehrsunfall hatten, dass Sie Ihre Unternehmensform wechseln wollen oder Ihr Formularwesen auf den juristisch neuesten Stand bringen müssen, dass Sie infolge der rasanten Entwicklung des Internet im Bereich des Urheber- und Medienrechts betroffen sind oder dass Sie eine verlustreiche Anlage gezeichnet haben: Die flexible Kompetenzgemeinschaft unserer Rechtsanwälte gewährleistet nicht nur eine strategische Rechtsplanung und –gestaltung, sondern auch eine qualifizierte Wahrnehmung der Mandanteninteressen vor den Fachgerichten.

 

Um eine fortwährend kompetente Beratung zu sichern, nehmen die Rechtsanwälte kontinuierlich an Fortbildungsveranstaltungen teil. Unserer Mandanten profitieren so frühzeitig von diesem ständigen Informationszufluss. So haben die entscheidenden Veränderungen im Marken- und Wettbewerbsrecht durch die Umsetzung von EU-Richtlinien uns seit Absehbarkeit dieser Entwicklung veranlasst, unsere Mandanten präventiv auf die sie betreffenden Veränderungen der Rechtslage hinzuweisen.

 

Zu unserem Verständnis anwaltschaftlicher Dienstleistungen gehört es auch, unsere Mandanten über die zu erwartenden Kosten aufzuklären. Für die aussergerichtliche Tätigkeit oder das Masseninkasso können wir – soweit rechtlich zulässig – alternativ zur Abrechnung nach der Gebührenordnung individuelle Honorarvereinbarungen anbieten. Sprechen Sie uns an.